Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Wir empfehlen Ihnen die Rubrik «So Starten», dort werden alle Fragen rund um die Registrierung für ein Benutzerkonto beantwortet.
    Die aktuelle «Web-App» (Internetanwendung) wurde mit einem Software-Framework entwickelt, welcher uns in naher Zukunft erlaubt, gleichwertige Angebote als App auf Google Android und Apple iOS anzubieten. Im Moment benutzen Sie bitte die «Web App», indem Sie auf die Schaltfläche oben rechts oder auf das Smartphone-Icon oben auf unserer Startseite klicken.
    Es ist das einzige automatische Mittel, einfach in der Anwendung und präzise, welches Ihnen erlaubt über Bauprojekte informiert zu werden, die den Wert Ihres Wohngrundstück oder Ihrer unternehmerischen Tätigkeit vermindern könnten.
    iTafel stellt auch ein modernes Marketinginstrument dar für Unternehmen der Baubranche, welche ihre Angebote dem jeweils zuständigen Architekten unterbreiten möchten.
    Diese Lösung ist ausserdem billiger als ein Abonnement des offiziellen Amtsblatts !
    Eine Überwachung ist die Kombination aus mehrere verschiedenen Suchkriterien : Perimeter von Standort, Art der Dossiers und/oder Stichwörter für Bauprojekte, sowie der Name und die Art des Schuldners, Kanton des Domizils, Art der Meldung und/oder Stichwörter für Schuldbetreibungen, Nachlassverträge & Konkurse.
    Die Bauvorhaben und Ausschreibungen, welche im Amtsblatt veröffenlicht werden :
    • Baugesuche (B), und Projektauflagen (PA);
    • Bauanzeigen, Baugesuche, und Planauflagen (B);
    • Baupublikationen (B), und Gewässerschutzpublikationen (G) (avis de construction et de protection des eaux);
    • Baugesuche und Vorentscheide (B);
    • Baupublikationen (B), Bau- und Nutzungsgesuche auf Allmend (N);
    • Bau- und Abbruchbewilligungsgesuche (P), und Nutzungspläne (PA);
    • beschleunigte Bewilligungsverfahren (APA), Baubewilligung durch Ankündigung (APAT), definitive Anfragen (DD), Voranfragen (DP), Auskunftsanfragen (DR), Abbrüche (M), beschleunigte Abbruchsverfahren (MPA), Zonenänderungen (MZ), lokalisierte Quartierpläne und landwirtschaftliche Pläne (PLQ), und reservierte Zonen (ZR);
    • Baugesuche (P) (avis de construction);
    • öffentliche Planauflagen (B);
    • vorherige Entscheidungen (SP), definitive Entscheidungen (SD), und unwesentliche Entscheidungen (SMI);
    • Baugesuche (B), und kantonale Planauflagen (PA);
    • Baugesuche (B);
    • Baugesuche, Baupublikationen, und Bauausschreibungen (B);
    • Baugesuche (B), und Kantonale Bewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzonen (K);
    • Baugesuche (E) (applicazioni edilizie);
    • Baugesuche (P), ergänzende Anfragen (C), Anträge auf vorherige Genehmigung der Errichtung (A), und Korrekturmitteilungen (R);
    • Baugesuche (P), und öffentliche Auflagen der Kantonale Baukommission (C);
    • Bauprojekte (B);
    • SIMAP Ausschreibungen betreffend Bauleistungen (SB) in den oben genannten Kantonen (unter der Voraussetzung, dass deren Standort festgestellt sein konnte).

    Die Handänderungen und Betriebsbewilligungen, welche im Amtsblatt veröffenlicht werden :
    • Grundbucheintragungen (IV);
    • Handänderungen (IV);
    • Handänderungen (TI);
    • Handänderungen (TI), und Verkäufe von Wohnungen (VA) (transactions immobilières, ventes d'appartements);
    • Grundstückerwerbe (IV);
    • Handänderungen (TI) (transferts immobiliers);
    • Handänderungen (IV);
    • Eigentumserwerbe an Grundstücken (IV);
    • Handänderungen (IV);
    • Eigentumsübertragungen von Grundstücken (IV);
    • Handänderungen von Grundstücken (IV);
    • Handänderungen (TI) (transferts immobiliers);
    • Betriebsbewilligungen (E), z.B. neues Schild oder Änderung der Öffnungszeiten;
    • Objekte zum Verkauf aus den Plattformen Homegate (HG) und ImmoScout24 (IS)

    Die Baumfällungen, welche im Amtsblatt veröffenlicht werden :
    • Baumfällungen (AA), Waldrodungen (DF), und Deponiezonenpläne (PZD);

    Die Firmenpublikationen, welche im SHAB veröffenlicht werden :
    • Handelsregistereintragungen (HR)
    • Mitteilungen an Gesellschafter (UP)
    • Aufforderungen (BH)
    • Schuldenrufe im Fall von Liquidation (LS)
    • Schuldenrufe im Fall von LFus/CO (SR)

    Die Schuldbetreibungen und Konkurse, welche im SHAB veröffenlicht werden :
    • Schuldbetreibungen (SB)
    • Nachlassverträge (NA)
    • Konkurse (KK)

    Die Untervermietung zu touristischen Zwecken :
    • Untermieten aus den Plattformen Airbnb, Booking.com, und FeWo-direkt/HomeAway

    * Hinweis: Der Code für jede Publikation (z.B. AA) wird auf der interaktiven Karte angezeigt, und wenn Sie das entsprechende Kontrollkästchen aus dem Filter nach Art der Dossiers entfernen, können Sie Ihre Warnmeldungen gezielter ausrichten.
    So viele wie Sie wollen !
    Es reicht, wenn sie ein Abonnement kaufen, das Ihrer Anzahl entspricht (1 Überwachung pro Abonnement «Privat», 2 Überwachungen pro Abonnement «Pro»).
    Sie finden die Erklärungen in der «Hilfe» auf dieser Website und in der Anwendung, sowie in den Video-Guides auf unserem YouTube-Kanal .
    Wenn Sie dieselbe Überwachung mit mehreren Suchkriterien (z.B. für öffentliche Auflagen & Beschaffungen, Perimeter von Standort und Stichwörter) konfigurieren, senden wir Ihnen nur öffentliche Bekanntmachungen, die alle diesen Kriterien entsprechen.
    Die Warnmeldungen von einem Tag werden zusammen in einer Mitteilung verschickt. Eine öffentliche Auflage wird nur einmal verschickt, auch wenn sie Kriterien von mehreren Überwachungen entspricht.
    Ein «regulärer Ausdruck» ist eine Suchformel, die genau das findet, was Sie suchen. Sie finden weitere Informationen in der «Hilfe» auf dieser Website und in der Anwendung.
    Die Fläche eines Baugesuches oder einer Immobilienverkäuf ist die Summe von der Flächen aller ensprechenden Parzellen.
    Die Fläche bleibt unbestimmt wenn keine Parzelle oder präzise Adresse (einschließend die Nummer der Strasse) anerkannt wurde.
    Dies folgt aus der Rechtsprechung der Gerichte : Sie werden Ihre Einsprache ablehnen, wenn sie weiter als 150m vom geplanten Projekt wohnen. Das Kriterium der Distanz ist allerdings nicht der einzige relevante Faktor zur Bestimmung ihrer «Rekursqualität».
    iTafel schickt Ihnen die Warnmeldungen per E‑Mail wie Sie in diesem Beispiel sehen werden.
    Die von den zuständigen Verwaltungsabteilungen erhaltenen Informationen werden automatisch verarbeitet mit dem Ziel sie zu vervollständigen und eine Harmonisierung zwischen den Kantonen zu erreichen.
    Beispielsweise werden die Adressen neu angeordnet, dass zuerst die Strasse und dann die Hausnummer erscheint (Beispiel «Freiburgstrasse 154, 3012 Bern»). Dies ermöglicht eine Stichwortsuche, die kantonsunabhängig ist.
    Die Geolokalisierung eines Projekts beruft sich auf mehrere Quellen, die nicht alle die gleichen Positionen ergeben (bspw. der Eingang eines Gebäudes oder das Zentrum einer Parzelle auf dem das Gebäude steht).
    Darüber hinaus korrigieren wir automatisch die oft fehlerhaften Lokalisierungsdaten des Staates — mit einer Differenz von mehr als 1km in 0.2% (Genf) bis 0.7% (Waadt) der Fälle, und sogar über 100km in 0.1 % der Fälle (4½ mal pro Jahr) im Kanton Waadt !
    iTafel wertet das von einem Projekt betroffene Gebiet aus. Wenn mindestens ein Teil des Projekts auf Ihrem Überwachungsperimeter liegt, senden wir Ihnen eine Warnmeldung. Beachten Sie, dass Projekte grosse Strassenabschnitte enthalten können, die den Überwachungsperimeter erheblich vergrössern.
    Im seltenen Fall, dass die Lokalisierungsdaten ungenau sind oder ganz fehlen, wird die Überwachungszone auf die gesamte Gemeinde ausgedehnt.
    In 0.08% (Genf) bis 0.3% (Waadt) der Fälle sind die Adresse und die Parzellnummer fehlerhaft (bspw. «Diverse», «nach Plan») unbekannt oder offensichtlich falsch. Es ist deshalb umöglich das Bauprojekt genau zu lokalisieren.
    In diesem sehr seltenen Fall, wo keine gültige Geolokalisierung stattfinden kann, geht iTafel auf Nummer sicher und schickt Ihnen eine Warnmeldung für die gesamte betroffene Gemeinde.
    Überprüfen Sie, ob unsere E‑Mails nicht in Ihrem Spam-Ordner gelandet sind. Um dies zu verhindern, fügen Sie uns Ihrer White-list hinzu.
    Wir schicken Ihnen die Warnmeldungen nur an Werktagen (Montag bis Freitag), alle sortiert und höchstens in einem E‑Mail pro Tag. Daneben hat jeder Kanton einen anderen Publikationsrythmus :
    • am Freitagmorgen;
    • am Freitagmorgen;
    • am Mittwochmorgen;
    • am Dienstagmorgen;
    • am Mittwoch- und Samstagmorgen;
    • am Freitagmorgen;
    • laufend den ganzen Tag, jeden Werktag (Montag bis Freitag);
    • am frühen Freitagnachmittag (digitale Version), abhängig von der Verfügbarkeit der Staatskanzlei;
    • am Samstagmorgen;
    • am Freitagmorgen;
    • jeden Werktag (Montag bis Freitag);
    • am Freitagmorgen;
    • am Freitagmorgen;
    • am Freitagmorgen;
    • am Freitagmorgen;
    • jeden Werktag (Montag bis Freitag);
    • am Dienstag- und Freitagmorgen;
    • am Freitagmorgen;
    • am Freitagmorgen;
    • jeden Werktag (Montag bis Samstag) am Morgen.
    Eine kantonale Datenbank kann kurz nachdem wir eine Warnmeldung gesendet haben aktualisiert werden, oder wenn eine manuelle Intervention nötig ist, aus diesen Gründen kann es sein, dass es eine kleine Diskrepanz gibt.
    Es ist auch möglich, dass keine neue öffentliche Bekanntmachung Ihren Suchkriterien entspricht, dass Ihre Überwachungen alle deaktiviert sind oder Sie keine Überwachung gespeichert haben.
    Wenn Sie eine Überwachung verändern, senden wir Ihnen am nachfolgenden Tag (und nur einmal) eine Zusammenfassung der vergangenen öffentlichen Bekanntmachungen, welche Ihren neuen Suchkriterien entsprechen. Diese Nachricht (die nicht als eine «Warnmeldung» betrachtet ist) kann daher auch am Wochenende passieren.
    Sie können Ihre Einstellungen so oft wie Sie möchten ändern, ohne befürchten zu müssen unerwünschte E‑Mails zu erhalten !
    Ja, Sie können bestimmen, dass Sie auch ohne übereinstimmende öffentliche Bekanntmachung ein E‑Mail als Bestätigung erhalten, jeden Werktag (Montag bis Freitag), nach einer Woche, zwei Wochen oder einem Monat (Standard)... damit Sie wissen, dass wir Sie nicht vergessen haben.
    Um ein Bestätigungsmail zu erhalten (Einstellungen in Ihrem Benutzerprofil), versichern Sie sich, dass mindestens eine Überwachung aktiv und gespeichert ist.
    Sie müssen Ihre Bemerkungen oder Ihre Einsprache innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung an die zuständigen Stellen des Kantons (bspw. DALE im Kanton Genf) oder der Gemeinde (bspw. im Kanton Waadt) per Einschreiben mitteilen.
    Sie können unser System nutzen um einen Einsprachebrief zu drucken (Abonnement Privat +Info). Und natürlich sind wir da um Ihnen zu helfen ! wenn Sie Fragen haben.
    Die Sicherheit ist in unseren Augen sehr wichtig, weshalb alle Verbindungen mit unserer Website verschlüsselt sind. Wir haben zusätzlich weitere Sicherheitsmassnahmen ergriffen, beispielsweise hohe Anforderungen an Ihr Passwort oder das Unterbrechen einer Sitzung, wenn Sie das Gerät ändern.
    Helfen Sie uns die Sicherheit Ihrer Daten zu garantieren indem Sie ein unterschiedliches Passwort für jeden einzelnen Ihrer Services setzen.
    Für die Verwendung von iTafel müssen Sie uns nur Ihre E‑Mail-Adresse, Ihren Vornamen und ein Passwort, welches unseren Sicherheitsanforderungen entspricht, mitteilen.
    Wir behalten Ihr Passwort aber nicht (nur die «Signatur» Ihres Passwortes ist in unserem System gespeichert).
    Senden Sie uns mit Ihrer aktuellen Identifikation eine Nachricht in deren die neue E‑Mail-Adresse genannt wird, die nun Ihnen als Identifikation für Ihr Benutzerkonto dienen muss.
    Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, werden wir Sie informieren.
    Im Benutzerprofil der Anwendung, klicken Sie auf die Box «Passwort ändern» (unten), und klicken Sie dann auf die Schaltfläche  Speichern .
    Wenn Sie das alte Passwort in Ihrem Browser gespeichert haben, aktualisieren Sie es bitte, wenn es angeboten wird.
    Klicken Sie im Anmeldefenster der Anwendung auf die Box «Probleme bei dem Einloggen ?» und geben Sie anschliessend die E‑Mail-Adresse Ihres Benutzerkontos ein und klicken Sie auf die Schaltfläche «Passwort zurücksetzen».
    Wir senden Ihnen einen temporären Link an diese Adresse, mit dem Sie die Anwendung starten und ein neues Passwort setzen können.
    Wenn Sie das alte Passwort in Ihrem Browser gespeichert haben, aktualisieren Sie es bitte, wenn es angeboten wird.
    Weitere Informationen finden Sie in unserem Video-Guide über wie das Passwort zurücksetzen .
    iTafel ist mehrsprachig ! Sie können die Sprache (Deutsch, Französisch, Italien oder Englisch) in Ihrem Benutzerprofil ändern. , wenn Sie eine andere Sprache wünschen.
    Wenn Sie in einer Gemeinde wohnen, die ein kostenloses Abonnement anbietet, vervollständigen Sie Ihr Benutzerprofil mit Ihrem kompletten Namen, Adresse und Telefonnummer.
    Um Ihre Wohngemeinde der Liste hinzuzufügen, bitte und geben Sie an, wie Ihre Gemeinde die Anforderungen für ein Bürgerabonnement erfüllt.
    Bitte dieses Problem oder andere Verbesserungsvorschläge für unseren Service mit.
    Sie finden die Schaltfläche «Konto löschen» unten rechts in Ihrem Benutzerprofil in der Anwendung.
    Aus Sicherheitsgründen verschicken wir keinen Link per E‑Mail zum Löschen des Benutzerkontos. Sie müssen sich zuerst in die Anwendung einloggen.
    Sie können und wir werden sie so schnell wie möglich beantworten.

Ausstehende Korrekturen

Es gibt keine ausstehende Korrekturen mehr.

Manchmal kann ein Korrektur verschoben werden, weil das Problem begrenz ist und es bereits eine Alternative für den Benutzer gibt. Dies war beispielsweise beim Schliessen der Tooltips auf den Smartphones der Fall.

Sie finden hier die nötigen Informationen um ein solches Problem zu lösen.